EU-Mehrwertsteuernachweis

Jens
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von Jens »

Hallo Ludger!

Eine Registrierungspflicht für Boote in unserer Größe gibt es im Seebereich nicht. Da reicht der Schiffsname, der Heimathafen und die Nationalflagge gut sichtbar angebracht!
Ich hatte bis jetzt die Kosten und Mühen gescheut unser Boot registrieren zu lassen.

Gruß
Jens
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Detlev
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von Detlev »

Hallo,
im Binnenrevier gibt es diese Entscheidungsmöglichkeit nicht. Ich denke aber, daß die Registrierung nicht nur Nachteile hat. Ich habe mich damals für den IBS (Internationaler Bootsschein) des DSV entschieden. Wenn man in Deutschland bleibt, muß er auch nur dann erneuert werden, wenn es relevante Änderungen (z.B einen anderen Motor) gibt.
Infos gibt es auf der Seite des DSV: http://www.dsv.org/index.php?id=8
Die Gebühr ist mit 20€ bzw. 25€ auch im akzeptablen Bereich. Hier der Link zum Antrag beim DSV: http://www.dsv.org/uploads/media/IBS-Antrag-01-2012.pdf

Eine andere Sache ist aus meiner Sicht eher kaum nachvollziehbar. Meine DY25 ist Baujahr 1989. Dieses Boot habe ich im Februar 2005 erworben und es hatte vor dem Verkäufer mindestens einen Vorbesitzer.
Als Steuerzahler muß ich in Deutschland meine Belege 10 Jahre lang aufheben und darf sie danach "entsorgen". Das bedeutet unter Beachtung aller möglichen Fristen (Abgabe der Steuererklärung, Erhalt des Steuerbescheid) in der Praxis maximal 13 Jahre. Damit ist es legitim, daß der Erstbesitzer im Jahr 2004 mit gutem Gewissen alles in den Schedder stecken konnte. Zu diesem Zeitpunkt war ich jedoch noch nicht im Spiel. Damit geht meine Chance zum Auffinden des Ur-Kaufvertrages praktisch gegen Null.
Ich will mir darüber keine Gedanken machen, weil ich im Binnenrevier zu Hause bin. Es ist für mich auch kaum denkbar, daß Dehler dieses Schiff damals vor dem Verkauf extra ins Ausland brachte, damit sich jemand um die Mehrwertsteuer drücken kann.
Es tut sich in diesem Zusammenhang dann aber die Frage auf, wie das im Beich der Autos ist. Das Problem wäre eigentlich identisch .....

Goodewind Ahoi!
Detlev
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kabel69
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von kabel69 »

Detlev hat geschrieben: Es tut sich in diesem Zusammenhang dann aber die Frage auf, wie das im Beich der Autos ist. Das Problem wäre eigentlich identisch .....

Goodewind Ahoi!
Detlev
Eben, das gilt dann ja wohl für alle Fahrzeuge, auch Motorräder, Flugzeuge usw. Und warum nicht auch für alle anderen älteren Gegestände wie z.B. Möbel, Küchen usw.? Dann müsste die Behörde auch dort mal eben die gezahlte Mwst ins Blaue anzweifeln und fleißig nachfordern, wenn keine Belege nach mehr als 10 Jahren vorhanden sind. In diesem Land gilt eigentlich die Unschuldsvermutung! Dass die Mwst nicht gezahlt wurde, muss dann die Justiz nachweisen, wie z.B. in jünster Zeit mit den Steuerzahler-CDs ja auch passiert ist. Aber genau dessen ist sich der Zoll auch bewusst und deshalb tut er bei eindeutigen Fällen auch nichts (Boot immer in D gewesen). Schlafende Hunde können nicht geweckt werden, die Aussicht auf Erfolg des Zolls würde gegen Null laufen, der Gleichgehandlungsgrundsatz würde massiv verletzt werden.

Gerald

PS: Der IBS ist kein amtliches Dokument. Habe mir dieses Jahr das Flaggenzertifikat zugelegt, das vom BSH ausgestellt wird. Es wird überall im Ausland als Eigentumsnachweis anerkannt und gilt gleich 8 Jahre (und muss nicht alle 2 Jahre erneuert werden wie IBS).
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Detlev
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von Detlev »

Hallo Gerald,
was muß man für dieses Flaggenzertifikat löhnen?

Goodewind Ahoi!
Detlev
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Claus_22
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von Claus_22 »

Hallo,

Hier mal die Antwort meines Freundes beim Zoll.

Der Deutsche Zoll führt grundsätzlich MwST Erhebungen nicht durch. Das ist Aufgabe der Finanzämter. Bei unseren EU Nachbarn scheint das ein bisschen anders zu sein.

Die EU-Richtlinie ist allerdings kein Gesetz. Die Holländer scheinen die Richtlinie allerdings umzusetzen. Das wäre schon ein starkes Ding. Wobei die Kontrollen sicherlich die Ausnahmen sind.

Ausführliche Infos zu dem Thema liefert folgender link:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Deutschland%20NEU_57399.pdf

Ehrlich gesagt fallen mir spontan eine Reihe von Dingen ein, die einen, bei nicht vorhandenen MwSt Nachweis, eine Nachversteuerung ersparen.
Wo kann man denn zweifelsfrei das Baujahr herausbekommen?...
Schönen Abend
Claus
Zuletzt geändert von Claus_22 am Dienstag 4. Dezember 2012, 09:24, insgesamt 1-mal geändert.
Libi
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von Libi »

Claus_22 hat geschrieben:
Die EU-Richtlinie ist allerdings kein Gesetz. Die Holländer scheinen die Richtlinie allerdings umzusetzen. Das wäre schon ein starkes Ding. Wobei die Kontrollen sicherlich die Ausnahmen sind
In Italien und Spanien wurden wohl schon mal grossflächige Kontrollen gemacht. Da kann es der Staat ja auch gut brauchen. <img src="{SMILIES_PATH}/icon_razz.gif" alt=":P" title="H
Libi
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von Libi »

So, ich glaube ich habe noch eine Entwarnung für alle 22er Eigner.
Ich habe mir mal diese EU Richtlinie 92/111/EWG herausgesucht.
Ist alles Beamtendeutsch und schwer zu verstehen, aber man findet auch die betreffenden Stellen die z.B. die Aussagen vom ADAC bestätigen.
Es gibt aber Ausnahmeregelungen und eine davon lautet:

(2) Im Sinne dieses Abschnitts
a) gelten als „Fahrzeuge“ Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr
als 7,5 Metern, Luftfahrzeuge, deren Gesamtgewicht beim Aufstieg
mehr als 1550 Kilogramm beträgt, und motorbetriebene Landfahrzeuge
mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder
einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, die zur Personen- oder
Güterbeförderung bestimmt sind; ausgenommen sind Schiffe und
Luftfahrzeuge gemäß Artikel 15 Nummern 5 und 6;

Das würde meiner Ansicht nach bedeuten, dass die Dehler/Dehlya 22 mit ihren 6,60m unter diese Ausnahmeregelung fällt.
Damit wäre ich aus dem Schneider <img src="{SMILIES_PATH}/icon_e_biggrin.gif" alt=":D" title="
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kabel69
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von kabel69 »

[quote="Libi"]

(2) Im Sinne dieses Abschnitts
a) gelten als „Fahrzeuge“ Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr
als 7,5 Metern, Luftfahrzeuge, deren Gesamtgewicht beim Aufstieg
mehr als 1550 Kilogramm beträgt, und motorbetriebene Landfahrzeuge
mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder
einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, die zur Personen- oder
Güterbeförderung bestimmt sind; ausgenommen sind Schiffe und
Luftfahrzeuge gemäß Artikel 15 Nummern 5 und 6;

Das würde meiner Ansicht nach bedeuten, dass die Dehler/Dehlya 22 mit ihren 6,60m unter diese Ausnahmeregelung fällt.
Damit wäre ich aus dem Schneider <img src="{SMILIES_PATH}/icon_e_biggrin.gif" alt=":D" title="
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Detlev
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von Detlev »

Hallo Gerald,
danke für Deine Info. Schön, daß ich mit dem IBS auskomme.
Goodewind Ahoi!
Detlev
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darknumber
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von darknumber »

Hallo,

ich hatte dieser Saison erstmals einen Liegeplatz in Sloten (Friesland). Ich bin weder während des Tranports, noch im Laufe der Saison kontrolliert worden.

Ich hatte vor der Saison die selbe Sorge wegen des Mwst. Nachweises, aber ich habe gehört das das gerade bei unserer Boootsgröße wohl nicht so eng gesehen
wird. Muss auch nicht für die Ewigkeit gelten..........aber ich werde da nichts weiter unternehmen. Ich wüßte auch nicht wie ich an den Nachweis kommen sollte.

Bei Dehler habe ich es schonmal während eines Werksbesuchs in Freienohl versucht an Unterlagen zu meiner Dehler 22 zu kommen.
Die wollten auch mal in die Archive schauen. Leider habe nie wieder etwas gehört.

Also bleibt mir nur Mut zur Lücke und hoffen das da nichts kommt!

Eine schöne Weihnachtszeit für Euch.

Carsten
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