EU-Mehrwertsteuernachweis

Libi
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EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von Libi »

Vor kurzem haben wir Urlaub am Meer gemacht - ohne Boot.
Da haben wir mal laut darüber nachgedacht, wie es wäre das Boot mit ins Urlaubsgebiet zu trailern.
Wieder zu Hause habe ich mich dann mal beim ADAC schlau gemacht, auf was man dabei so achten muss.
Dabei stieß ich auf einen unerfreulichen Begriff der sich EU-Mehrwertsteuernachweis nennt.
Unerfreulich für uns deshalb, weil man den original Kaufbeleg der Erstkäufers mit sich führen soll, auf dem die gezahlte MwSt. ausgewiesen sein muss und an den haben wir beim Kauf unsere Dehler 22 nicht gedacht.

Ich habe dann ein wenig gegoogelt und bin in anderen Foren auf Forenbeiträge wie "in 2 Wochen 4x vom niederländischen Zoll kontrolliert worden", "in 1 Woche 2x auf der Weser kontrolliert worden", usw.

Nun meine Frage ans Forum, wurdet ihr jemals auf diesen Mehrwertsteuernachweis kontrolliert oder fällt unsere "Nussschale" vielleicht durch das Raster?

Hier noch mal der Text von der ADAC-Infobroschüre:
EU-Mehrwertsteuernachweis
Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer wird von Bootsbesitzern innerhalb der
Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen
wurden - Brüssler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992. Ohne diesen Nachweis ist z. B.
beim Einklarieren in einem Hafenamt der EU oder innerhalb der Hoheitsgewässer die
Nachversteuerung vor Ort fällig. Berechnet wird die Mehrwertsteuer dann nach dem Zeitwert des
Bootes.
Für Wasserfahrzeuge, die vor dem 01.01.1985 (in Schweden, Finnland und Österreich: vor dem
01.01.1987; in Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen
und Estland: vor dem 01.01.1996) innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, wird auf die
Nachversteuerung verzichtet.
EU-Mehrwertsteuer und Gebrauchtbootkauf: Eine im Kaufvertrag enthaltene Erklärung des
Verkäufers, dass er die Mehrwertsteuer bezahlt hat, ist steuerrechtlich wertlos. Der Verkäufer muss
dem Käufer einen Originalkaufvertrag des Erstbesitzers mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
vorlegen. Nur dies befreit den neuen Besitzer von der Steuerschuld. Auf einer Rechung muss
generell der gesamte Rechnungsbetrag inklusive der vollständigen Mehrwertsteuer ausgewiesen
sein. Nur der aktuelle Bootsbesitzer hat die Nachweispflicht der bezahlten Mehrwertsteuer
innerhalb der EU vorzulegen, nicht mehr der Vorbesitzer!
Claus_22
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von Claus_22 »

Hallo,

ich habe einen Freund der ist beim Deutschen Zoll. Ich funk den mal an, was er dazu meint.
Bisher habe ich mir niemals darüber Gedanken gemacht. In 2011 war ich mit meiner Dehlya in Holland unterwegs.
Hatte aber keinerlei Kontakt zu irgendwelchen Behörden...
Hoffentlich ist dies nur ein sehr theoretischer Fall. Die Boote sind alt und viele werden wohl den MwSt Nachweis nicht erbringen können.
Vg Claus
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kabel69
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von kabel69 »

Ein heikles Thema, ohne Frage! Soweit ich weiß ist es kein Problem, solange man in der EU bleibt. Ich war dieses Jahr mit dem Boot in Kroatien, da hat auch keiner nachgefragt. Das wird glaube ich auch erst wieder ein Thema, wenn man das Boot dauerhaft dorthin verlegen will.

Vielleicht hat Dehler alias Hanse zu jeder Baunummer noch Unterlagen aufgehoben?! Vielleicht hat man Glück, wenn man den im Yacht-Zertifikat eigetragenen Erstbesitzer kontaktiert?

Andererseits frage ich mich, wie es damals möglich gewesen soll, ein neues Schiff mit allen Papieren in D exkl. Mwst. gekauft zu haben. Deshalb hat es meines Wissens auch noch keinen Fall gegeben, wo nach Eignerwechsel innerhalb Deutschlands das Finanzamt zur Kasse gebeten hat.

Gruß, Gerald
Jens
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von Jens »

Hallo!

Ich selber wurde in Lassan am Achterwasser vom deutschen Zoll kontrolliert. Den Beamten hat aber der Kaufvertrag mit dem deutschen Voreigner gereicht! Ich fühlte mich bei einem über 30 Jahren alten Boot schon ein wenig verschauckelt!

Gruß
Jens
Libi
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von Libi »

Jens hat geschrieben:Den Beamten hat aber der Kaufvertrag mit dem deutschen Voreigner gereicht! Ich fühlte mich bei einem über 30 Jahren alten Boot schon ein wenig verschauckelt!
Bei einem 30 Jahre altem Boot bist du aus dem Schneider wenn du einen dauerhaften Liegeplatz in der EU nachweisen kannst.
Bei Booten ab Baujahr 85 brauchst du am Besten den Kaufvertrag des Ersteigners mit ausgewiesener MwSt.
Im folgenden Link wird zwar von der Pressestelle des Zolls der Oberfinanzdirektion Hamburg gesagt, dass ein Kaufvertrag mit dem Voreigner reicht, in dem der Verkäufer versichern muss, dass das Schiff bereits versteuert wurde. In der Praxis ist das aber anscheinend Ermessenssache der Beamten. Ich habe schon von einem Segler gelesen, das man dessen Boot an die Kette genommen hat, weil man den Kaufvertrag mit dem Voreigner angezweifelt hat.

Hier ist der Link mit der Aussage der Pressestelle des Zolls der Oberfinanzdirektion Hamburg
http://www.yachtregistration.de/wichtig ... rwerts.htm

Oberhammer finde ich auch den Abschnitt:
Stimmt es, dass eine Yacht, die versteuert wurde und dann länger nicht in EU-Gewässern unterwegs war – Stichwort Langfahrt–, bei der Rückkehr erneut versteuert werden muss?

Ja. Ist eine Yacht länger als drei Jahre außerhalb der EU unterwegs, verliert „die Ware den Gemeinschafts-Charakter“, wie es der Zoll formuliert, und muss erneut versteuert werden! Verhindern können das Eigner, indem sie kurz vor Ablauf der drei Jahre nachweislich (!) EU-Gewässer anlaufen und wieder verlassen. Die Frist verlängert sich dann wieder um drei Jahre.

Gruß
Achim
Loctite
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von Loctite »

hallo jens
aus welchem grund wurdest du kontrolliert? eigentumsnachweis? fehlverhalten? routinekontrolle? hast du einen internationalen bootsschein?
Jens
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von Jens »

Hallo Loctite!

Ich lag in meiner Box und habe den Zoll über einen Zeitraum von ca. 30 Minuten beobachtet.Die Beamten saßen in ihrem Fahrzeug und schauten aufs Wasser. Ich gebe zu, es war schon etwas neidisch, denn wer kann schon in der Arbeitszeit Boote gucken?
Nachdem ich dann im Salon verschwunden war, kamen sie ans Boot und fragten meine Frau nach unseren Bootspapieren. Da ich nicht Binnen unterwegs bin, benötige ich auch keine Papiere, denn da gibt es keine Registrierungspflicht für Boote in unserer Größe. Das mußte ich den Herren erst einmal verständlich machen. Mit dem Kaufvertrag vom Voreigner war die Sache dann erledigt.
Auch bis heute habe ich keine Bootspapiere, aber immer eine Kopie vom Kaufvertrag mit.

Gruß
Jens
Claus_22
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von Claus_22 »

Hallo,

mein Boot hat ein amtl. Kennzeichen und ist entsprechend beim WSA registriert. Ich habe mir heute morgen mal die Mühe gemacht und habe beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt angerufen und mit dem zuständigen Beamten gesprochen. Vermutlich war das Boot immer bei dieser Stelle registriert. Von daher war die Frage, ob evtl. der Erstbesitzer den Originalkaufvertrag vorgelegt hat und er entsprechend in der Akte sei.

Leider bekommt man aus datenrechtlichen Gründen keinerlei Auskunft! Allerdings versicherter mir der Beamte, dass man in Deutschland aufgrund der Registrierung und des vorliegenden Gebrauchtkaufvertrages sich keine Sorgen machen müsse.
Die Aussagen gingen so in die Richtung, dass meine keine schlafenden Hunde wecken sollte...

Ich glaube bei unseren alten Booten bedarf es schon viel bösen Willen jemanden zu unterstellen, dass Boot sei nicht ordnungsgemäss versteuert. Welchen Zeitwert mögen die Boote ohne Trailer, Ausstattung, etc. heute noch haben...
VG Claus
Zuletzt geändert von Claus_22 am Montag 3. Dezember 2012, 11:23, insgesamt 1-mal geändert.
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sailor
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von sailor »

Hallo Miteinander,
Zeitwert-
meine D22 (BJ 85) wurde heuer von einem Sachverständigen der für Pantaenius arbeitet
auf € 10.000 taxiert. Er hat meinem Boot einen guten Allgemeinzustand attestiert.
Gruß
sailor
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stricki3
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Re: EU-Mehrwertsteuernachweis

Beitrag von stricki3 »

Hallo Jens,
hast Du Dich verschrieben? "Da ich nicht Binnen unterwegs bin, benötige ich auch keine Papiere,..." Oder wo bist Du sonst unterwegs? Und bis zu welcher Größe braucht man auf welchen Gewässern keine Papiere? Ich habe bisher treu und brav alles mitgenommen.
Gruß
Ludger
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