kurze Frage zum Trailer

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Sanssouci
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kurze Frage zum Trailer

Beitrag von Sanssouci »

Hallo!

Nur eine kurze Frage zum originalen einachsigen Trailer:
Wie breit ist der Trailer an maximaler Stelle - also von Außenkante Rad zu Rad?
Hintergrund der Frage: ich möchte einen fahrunfähigen Trailer auf einem PKW-Transport-Anhänger fahren und muss einen passenden Anhänger aussuchen.
Wer kann mal eben das Maß durchgeben?
Dankeschön!
Gruß aus Berlin
René
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Uli
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Re: kurze Frage zum Trailer

Beitrag von Uli »

HAllo,
da kann ich dir nur sagen: Der Verkäufer muss den Trailer nachmessen und dir das Maß mitteilen.
Hier braut jeder Hersteller sein eigenes Süppchen.

Viele Grüsse
Uli
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kabel69
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Re: kurze Frage zum Trailer

Beitrag von kabel69 »

Hallo,

die Maße müssten in der Zulassung stehen (bei mir jedenfalls). Mein Echtermann 2600 Tandemtrailer für meine DY25 ist von Rad- zu Radaußenkante 2,15 m breit.

Gruß Gerald
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Sanssouci
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Re: kurze Frage zum Trailer

Beitrag von Sanssouci »

Noch als Ergänzung: der Trailer steht noch in Holland und Papiere stehen momentan nicht zur Verfügung.
ManuInsinger
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Re: kurze Frage zum Trailer

Beitrag von ManuInsinger »

Hé Sanssouci, In Holland? Muss ich denn das nachmessen gehen?! Ok, ohne Scherz, der heutige Eigner muss das doch bestätigen können!? Und wie funktioniert das mit (TÜV-)Zulassing in DE oder so etwas? M.
"An der Arbeit in der Halle oder endlich mal ins Wasser, das ist die Frage..."
Ingo Thiele
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Re: kurze Frage zum Trailer

Beitrag von Ingo Thiele »

OHNE PAPIERE ????

Langes (kostenintensives) Procedere!!!!

Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Straßenverkehrsbehörde inkl. Abfrage bei der Polizei.
Komplettes Gutachten des TÜV/Dekra.
Dann Ersatzpapiere, wenn alles in Ordnung ist.
Ich hatte damals eine Kopie des alten Scheines (Original hatte der Vorbesitzer verloren) und damit ging es einfach und schnell, hat aber trotzdem fast 500,-- Euro gekostet. Ein komplettes Gutachten (Neuvermessung) war bei mir nicht nötig.
Vg
Ingo
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sailhawk
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Re: kurze Frage zum Trailer

Beitrag von sailhawk »

Hallo,
ich habe 2010 auch mein Boot mit Trailer in den Niederlanden gekauft.
Trotz CE Bescheinigung, musste ich die Betriebserlaubnis des Herstellers und noch eine Berechnung der Bremsanlage (BPW, 60€) vorlegen.
Dann wurde der Trailer beim TÜV in Bochum komplett vermessen, die Betriebserlaubnis reichte hier nicht aus :-( . Das war dann eine sogenannte Vollabnahme (132€). Die 100km/h Zulassung schlug noch einmal mit 40€ zu Buche.

Viele Grüße
Bo
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Sanssouci
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Re: kurze Frage zum Trailer

Beitrag von Sanssouci »

Danke für die Beiträge.
Aber leider war noch keine Antwort auf meine ursprüngliche Frage dabei.... :)

Ich wollte nicht zu sehr auf die Hintergrunddetails eingehen - nur soviel: es ist ein deutscher Trailer, der momentan nur auf einem Hafengelände in Holland steht - und das schon seit Jahren.
Der Verkäufer wohnt im Ruhrgebiet und die Papiere werden noch gesucht.....

Aber was tatsächlich alles gemacht werden müßte, wenn die alte Betriebserlaubnis nicht mehr auffindbar ist, kläre ich gerade mit dem TÜV in Berlin ab: der sagt, ich brauche mindestens eine alte Zulassung - sonst müßte er nach dem heutigen Anforderungsstandard die Vollabnahme machen - und das Bestehen sei wohl nicht zu erwarten - bei einem Trailer von 1984 :(
Kamen denn die originalen Dehler-Trailer alle nur von Echtermann?
Kann mal einer ein Foto einer alten Betriebserlaubnis vom Einachser hier einstellen? - quasi als Muster?

Danke und Gruß aus Berlin!
René
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Ventix
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Re: kurze Frage zum Trailer

Beitrag von Ventix »

Hallo René,

der Trailer meiner 25er hat eine Breite von 2100 mm, von dieser Breite würde ich bei dem Trailer für die 22er auch ausgehen.

Mein Trailer hatte damals auch keine richtigen Papiere/Gutachten mehr - nur eine Zulassungskopie.
Das Anfertigen eines neuen Gutachtes mit HU war damals aber auf Grundlage dieser Kopie kein Problem und hat, so wie ich mich erinnere, alles in allem keine € 200 gekostet. Hier hängt vielleicht auch einiges vom Ermessensspielraum des jeweiligen TÜVs ab.
Sicher ist das mit deinem Trailer nicht ganz vergleichbar, soll aber zeigen, dass es auch anders gehen kann.

Absolut wichtig ist jedoch, das der Trailer und insbesondere die Achse und die Auflaufeinrichtung Typenschilder und die entsprechenden Prüfzeichen haben. Über die Angaben auf dem Trailertypenschild kannst du evtl. auch noch Angaben zum Trailer vom Hersteller bekommen.

Die Aussage deines TÜVs, dass das Bestehen einer Vollabnahme aufgrund des Alters wohl nicht zu erwarten sei ist völliger Quatsch!
Wenn der Trailer den technischen Anforderungen entspricht (Beleuchtung, Seitenreflektoren, Unterlegkeile, Bremsen, Reifen und Fahrgestell (keine Risse...)), wird er auch ein neues Gutachten bekommen. Wichtigste Regel hierbei ist: Alles was dran ist muss auch funktionieren ;)
Beste Grüße

Ventix
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StaschaO
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Re: kurze Frage zum Trailer

Beitrag von StaschaO »

Hallo René,
Ich habe einen originalen Einachstrailer für meine Dehlya22.
Dieser ist Baujahr 1985 und hat eine Breite von 2250mm.
Als Hersteller ist bei mir lediglich Dehler Yachtbau eingetragen. Ich kann nirgends -auch nicht am Trailer selbst- erkennen, ob er bei der Fa. Echtermann gebaut sein soll. Allerdings habe ich auch eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis.
Ich hoffe ich habe da ein wenig weitergeholfen.
Viele Grüße, Stascha
sobald wir ausgelaufen sind bin ich im Urlaub
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