Bootskauf im Ausland / was ist zu beachten?

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aquaplaning
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Bootskauf im Ausland / was ist zu beachten?

Beitrag von aquaplaning »

Hallo in die Runde,
kann mir jemand zuverlässig sagen, was beim Gebrauchtbootkauf (incl. Trailer) im Ausland (Österreich) zu beachten ist?
Kann man mit den Vorbesitzer-Papieren bzw. Kennzeichen nach Deutschland fahren oder müssen Trailer und Boot vorher in Deutschland angemeldet werden?
Für hilfreiche Infos danke vorab
Berthold
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donnie
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Re: Bootskauf im Ausland / was ist zu beachten?

Beitrag von donnie »

Moin Berthold,

wenn der Trailer in Österreich zugelassen ist und dort TÜV hat (der TÜV aus Österreich wird in DE übrigens anerkannt), dann kannst du damit nach Deutschland fahren.
Im fließenden Straßenverkehr ist der Trailer dann über die Haftpflicht des Zugfahrzeug mit versichert (hier könnte man auch nochmal bei seiner KFZ-Versicherung nachfragen).

Siehe auch: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... nnzeichen/
Zur Überführung eines Fahrzeugs vom Ausland nach Deutschland braucht man ein Ausfuhr-/Überführungs-/Zollkennzeichen des Kauflandes. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Fahrzeug mit regulärer Zulassung des Herkunftslandes überführt werden kann, weil der Verkäufer bereit ist, das Kfz angemeldet zu verkaufen.
P.S.: Die Zulassung des Bootes ist hierbei nicht relevant. Diese ist am Ende nur für das Revier notwenig auf dem du später fahren/segeln möchtest, aber nicht für den Straßenverkehr.

Handbreit, Kai
aquaplaning
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Re: Bootskauf im Ausland / was ist zu beachten?

Beitrag von aquaplaning »

Vielen Dank, das hat mir geholfen. :)
VG
Berthold
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kabel69
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Re: Bootskauf im Ausland / was ist zu beachten?

Beitrag von kabel69 »

Wenn der Trailer in Österreich nicht zugelassen ist, gibt es die größten Probleme. Dann muss man nämlich ein Transportunternehmen beauftragen, die das Boot dann nach D überführen. Die haben noch die roten Nummern aber als Privatperson geht da nix mehr. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Habe mir u.A. auch deshalb mein auserwähltes Boot aus Österreich nicht holen können, weil der Trailer nicht zugelassen war. Der Eigner hat das Boot immer nur 500 m aus dem Winterlager zum Neusiedler See bewegt, da hat er keinen TÜV gebraucht. Habe zig mal mit der Zulassungsstelle telefoniert. Wenn der allerdings ein gültigens Pickerl hat (so nennen die Österreicher den TÜV), kannst den problemlos nach D überführen und sogar einfach ummelden. Dazu brauchst du nicht einmal einen extra deutschen TÜV. Erst wenn das Pickerl abgelaufen ist, muss der Trailer ganz normal zum deutschen TÜV.

Gruß Gerald
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donnie
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Re: Bootskauf im Ausland / was ist zu beachten?

Beitrag von donnie »

Das mit dem Transportunternehmen kommt nur dann zum Tragen, wenn der Trailer in Österreich keinen TÜV mehr hat. Wenn doch, dann kann man sich bei der zuständigen Behörde aus Österreich auch als deutscher Staatsbürger ein Überführungskennzeichen holen.
Wie das genau abläuft weiß ich jedoch nicht.

Sollte der Verkäufer darauf bestehen den Trailer abzumelden, dann solltest du darauf bestehen, dass der Verkäufer ein Überführungskennzeichen bei der zuständigen Behörde beantragt.

Aber wie gesagt alles nur mit TÜV/Pickerl möglich.

Handbreit, Kai
marcus@4xb.de
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Re: Bootskauf im Ausland / was ist zu beachten?

Beitrag von marcus@4xb.de »

habe meim boot und hänger vom neusiedlersee geholt. tüv und papiere hatte der hänger in österreich nie gehabt nir 1988 in deutschland. habe einen grossen platformanhönger geliehen, mit meinem bus nach ö gefahren, den tandemtrailer mit boot rückwärts drauf gezogen und das ganze gut verzurrt nach deutschland gefahren. würd ich das wieder machen? ne, es gibt dehlyas auch in deutschland.
IMG_1708.jpeg
Dehlya 22 von 1988, 8PS 2Takter, 1100W Elektromotor von Minn Kota
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kabel69
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Re: Bootskauf im Ausland / was ist zu beachten?

Beitrag von kabel69 »

Hallo,

bist du bei der Höhe unter 4 Meter geblieben? Offensichtlich schon, sonst hätte die Fuhre anders ausgesehen. 8-) Hatte ich auch schon in Erwägung gezogen. Doch leider wird die Fuhre dann nochmal um ca. 500 kg schwerer, wo dann unsere PKW's von der zulässigen Anhängelast überfordert werden. Zumindest, wenn das Boot etwas größer sein soll.

Wenn du die deutschen Papiere von damals mitbekommen hast, dann sollte mit einem neuen TÜV in D eine Zulassung wieder möglich sein.

Gruß Gerald
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