Moin Guido,
als Zweitgerät für den bordinternen Funkverkehr, zur Mitnahme in eine Rettungsinsel oder als Hilfe für Seenotfälle an Bord kannst Du ein Handsprechfunkgerät nutzen. Als vollwertiges Funkgerät ist es nicht geeignet, da 1. die Sendeleistung zu gering ist (max. 5 W statt 25 W) und 2. die Antennenhöhe (damit die Reichweite) zu gering ist. Außerdem hat es kein DSC, was die Aussendung im Seenotfall erheblich einschränkt.
Seefunkstellen zum Einbau gibt es übrigens auch schon für ca. 100 Euro, zzgl. Antenne und Stecker.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Funkverkehr sind:
- zugelassenes Gerät (BSH)
- Sprechfunkzeugnis des Bedieners (ab 2010 muss der Schiffsführer das Zeugnis vorweisen, Crewmitglied reicht dann nicht mehr)
- Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur (enthält Rufzeichen und MMSI).
Ich habe gerade eine feste Seefunkstelle eingebaut. Vor Jahren bin ich auf eigenem Kiel nach Schweden gesegelt und hatte auch "nur" ein Handsprechfunkgerät für Notfälle dabei. Man kann Funkverkehr mithören, aber eben nicht mitfunken ...
Eine Frequenzzuteilung für ein Handsprechfunkgerät gibt es m.E. nicht, wenn dann eben nur als Zweitgerät. Aber kann sein, dass sich das geändert hat.
Seglergrüße
Tobias
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Nach der Saison ist vor der Saison!
Welches Funkgerät?
Welches Funkgerät?
Fair winds and happy sailing!
Welches Funkgerät?
Moin Guido,
als Ergänzung noch: in der Binnenschifffahrt sind tragbare Funkgeräte nur für den Verkehrskreis 4 "Funk an Bord" zulässig, und der ist ausschließlich der gewerblichen Schifffahrt vorbehalten. Außerdem müsstest Du dann auch das UBI haben.
Und Tobias - auch bei alleiniger Ausrüstung mit einer Handfunke sind die Frequenzzuteilungsurkunde und das Funkzeugnis (mindestens SRC) zwingend. Einfach so mithören is nich, jedenfalls sollte man sich nicht erwischen lassen!
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Grüße aus Südhessen
Reinhard Janßen
Dehlya 22 "Sprotte"
Bauj. 1986 / Segelnr. 551
Segelclub Eich / www.segelclub-eich.de
als Ergänzung noch: in der Binnenschifffahrt sind tragbare Funkgeräte nur für den Verkehrskreis 4 "Funk an Bord" zulässig, und der ist ausschließlich der gewerblichen Schifffahrt vorbehalten. Außerdem müsstest Du dann auch das UBI haben.
Und Tobias - auch bei alleiniger Ausrüstung mit einer Handfunke sind die Frequenzzuteilungsurkunde und das Funkzeugnis (mindestens SRC) zwingend. Einfach so mithören is nich, jedenfalls sollte man sich nicht erwischen lassen!
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Grüße aus Südhessen
Reinhard Janßen
Dehlya 22 "Sprotte"
Bauj. 1986 / Segelnr. 551
Segelclub Eich / www.segelclub-eich.de
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Reinhard Janßen
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Bauj. 1986 / Segelnr. 551
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Reinhard Janßen
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high passion
- Beiträge: 55
- Registriert: Sonntag 14. Dezember 2008, 22:07
Welches Funkgerät?
Moin Tobias, moin Reinhard,
danke für eure Infos. Ich bin mir der Einschränkungen, die ich mit einer Handfunke eingehe, schon bewußt. Allerdings segel ich "nur" auf dem Ijselmeer, Waddensee und Friesland. In diesem Gebiet ist meistens sogar ein Abdeckung fürs Mobilfunknetz gegeben. Die geschilderten Einbaumaßnahmen (Kabel durch den Mast führen, etc.) hatten mich abgeschreckt gleich auf eine richtige Funke zurückzugreifen.
Vielleicht später mal, wenn ich sonst nichts mehr zu "basteln" habe!
Gruß
Guido
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danke für eure Infos. Ich bin mir der Einschränkungen, die ich mit einer Handfunke eingehe, schon bewußt. Allerdings segel ich "nur" auf dem Ijselmeer, Waddensee und Friesland. In diesem Gebiet ist meistens sogar ein Abdeckung fürs Mobilfunknetz gegeben. Die geschilderten Einbaumaßnahmen (Kabel durch den Mast führen, etc.) hatten mich abgeschreckt gleich auf eine richtige Funke zurückzugreifen.
Vielleicht später mal, wenn ich sonst nichts mehr zu "basteln" habe!
Gruß
Guido
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Welches Funkgerät?
Hallo Dehler Forum,
Ich möchte Euch informieren, dass weder die Anmeldung bzw. Folgekosten z. Zeit berechnet werden.
Die Funke muß bei der Bundesnetzagentur in Hamburg angemeldet werden. Ihr könnt Euch dort gerne selber informieren.
Tel. Nr. 040 23655322 Frau Kizina
( früher wurden 130,- ? für die Anmeldung berechnet.
Aber.........ich wurde von Wassersportfreunden informiert, dass in Marinas / Häfen kontrollen von Land aus gemacht werden.
Das funktioniert wie bei der Radio Messung. Es fährt der Messwagen in den Hafen und stellt fest an welchem Boot eine Funke ist. Wurde das Gerät nicht gemeldet gibt es:
a`pro Jahr ( seit Anschaffung / Inbetriebnahme ) eine Strafe....!
b`wird dann kontrolliert ob ein Funkzeugnis vorliegt....!
Soweit mein Wissensstand.
So nun wünsch ich uns allen ein baldiges besseres Wetter, die Saison kann dann beginnen.
Servus
Hansemann
null
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Ich möchte Euch informieren, dass weder die Anmeldung bzw. Folgekosten z. Zeit berechnet werden.
Die Funke muß bei der Bundesnetzagentur in Hamburg angemeldet werden. Ihr könnt Euch dort gerne selber informieren.
Tel. Nr. 040 23655322 Frau Kizina
( früher wurden 130,- ? für die Anmeldung berechnet.
Aber.........ich wurde von Wassersportfreunden informiert, dass in Marinas / Häfen kontrollen von Land aus gemacht werden.
Das funktioniert wie bei der Radio Messung. Es fährt der Messwagen in den Hafen und stellt fest an welchem Boot eine Funke ist. Wurde das Gerät nicht gemeldet gibt es:
a`pro Jahr ( seit Anschaffung / Inbetriebnahme ) eine Strafe....!
b`wird dann kontrolliert ob ein Funkzeugnis vorliegt....!
Soweit mein Wissensstand.
So nun wünsch ich uns allen ein baldiges besseres Wetter, die Saison kann dann beginnen.
Servus
Hansemann
null
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Welches Funkgerät?
Moin Reinhard,
grundsätzlich hast Du natürlich recht: Der Betrieb einer Seefunkstelle ohne Frequenzzuteilung, also auch Handsprechfunkgerät, verstößt gegen das Telekommunikationsgesetz. Das ist so. Aber wer will es einem Segler , der keine Seefunkstelle betreibt, verbieten, ein Handsprechfunkgerät für den ausschließlichen Gebrauch im Seenotfall mitzuführen und zur Funktionsprüfung das Gerät auch einmal einzuschalten und "Meldungen an alle Seefunkstellen" mal mitzuhören?
Aber wer richtig funken will, muss die Voraussetzungen, wie bereits erwähnt, erfüllen.
Seglergrüße
Tobias
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Nach der Saison ist vor der Saison!
grundsätzlich hast Du natürlich recht: Der Betrieb einer Seefunkstelle ohne Frequenzzuteilung, also auch Handsprechfunkgerät, verstößt gegen das Telekommunikationsgesetz. Das ist so. Aber wer will es einem Segler , der keine Seefunkstelle betreibt, verbieten, ein Handsprechfunkgerät für den ausschließlichen Gebrauch im Seenotfall mitzuführen und zur Funktionsprüfung das Gerät auch einmal einzuschalten und "Meldungen an alle Seefunkstellen" mal mitzuhören?
Aber wer richtig funken will, muss die Voraussetzungen, wie bereits erwähnt, erfüllen.
Seglergrüße
Tobias
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Nach der Saison ist vor der Saison!
Fair winds and happy sailing!
Welches Funkgerät?
hallo tobias
der gesetzgeber verbietet das.
grundsätzlich stimme ich dir jedoch zu. im übrigen gilt ,
not kennt kein gebot.
das hier kontrollen durchgeführt werden , muss auch jedem klar sein.
wobei die zu erwartende strafe den kaufpreis der handfunke übersteigen wird.
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der gesetzgeber verbietet das.
grundsätzlich stimme ich dir jedoch zu. im übrigen gilt ,
not kennt kein gebot.
das hier kontrollen durchgeführt werden , muss auch jedem klar sein.
wobei die zu erwartende strafe den kaufpreis der handfunke übersteigen wird.
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