Welches Funkgerät?
Verfasst: Dienstag 3. März 2009, 12:03
Moin Guido,
als Zweitgerät für den bordinternen Funkverkehr, zur Mitnahme in eine Rettungsinsel oder als Hilfe für Seenotfälle an Bord kannst Du ein Handsprechfunkgerät nutzen. Als vollwertiges Funkgerät ist es nicht geeignet, da 1. die Sendeleistung zu gering ist (max. 5 W statt 25 W) und 2. die Antennenhöhe (damit die Reichweite) zu gering ist. Außerdem hat es kein DSC, was die Aussendung im Seenotfall erheblich einschränkt.
Seefunkstellen zum Einbau gibt es übrigens auch schon für ca. 100 Euro, zzgl. Antenne und Stecker.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Funkverkehr sind:
- zugelassenes Gerät (BSH)
- Sprechfunkzeugnis des Bedieners (ab 2010 muss der Schiffsführer das Zeugnis vorweisen, Crewmitglied reicht dann nicht mehr)
- Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur (enthält Rufzeichen und MMSI).
Ich habe gerade eine feste Seefunkstelle eingebaut. Vor Jahren bin ich auf eigenem Kiel nach Schweden gesegelt und hatte auch "nur" ein Handsprechfunkgerät für Notfälle dabei. Man kann Funkverkehr mithören, aber eben nicht mitfunken ...
Eine Frequenzzuteilung für ein Handsprechfunkgerät gibt es m.E. nicht, wenn dann eben nur als Zweitgerät. Aber kann sein, dass sich das geändert hat.
Seglergrüße
Tobias
____________________________________
Nach der Saison ist vor der Saison!
als Zweitgerät für den bordinternen Funkverkehr, zur Mitnahme in eine Rettungsinsel oder als Hilfe für Seenotfälle an Bord kannst Du ein Handsprechfunkgerät nutzen. Als vollwertiges Funkgerät ist es nicht geeignet, da 1. die Sendeleistung zu gering ist (max. 5 W statt 25 W) und 2. die Antennenhöhe (damit die Reichweite) zu gering ist. Außerdem hat es kein DSC, was die Aussendung im Seenotfall erheblich einschränkt.
Seefunkstellen zum Einbau gibt es übrigens auch schon für ca. 100 Euro, zzgl. Antenne und Stecker.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Funkverkehr sind:
- zugelassenes Gerät (BSH)
- Sprechfunkzeugnis des Bedieners (ab 2010 muss der Schiffsführer das Zeugnis vorweisen, Crewmitglied reicht dann nicht mehr)
- Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur (enthält Rufzeichen und MMSI).
Ich habe gerade eine feste Seefunkstelle eingebaut. Vor Jahren bin ich auf eigenem Kiel nach Schweden gesegelt und hatte auch "nur" ein Handsprechfunkgerät für Notfälle dabei. Man kann Funkverkehr mithören, aber eben nicht mitfunken ...
Eine Frequenzzuteilung für ein Handsprechfunkgerät gibt es m.E. nicht, wenn dann eben nur als Zweitgerät. Aber kann sein, dass sich das geändert hat.
Seglergrüße
Tobias
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