EU-Mehrwertsteuernachweis
Verfasst: Freitag 30. November 2012, 09:46
Vor kurzem haben wir Urlaub am Meer gemacht - ohne Boot.
Da haben wir mal laut darüber nachgedacht, wie es wäre das Boot mit ins Urlaubsgebiet zu trailern.
Wieder zu Hause habe ich mich dann mal beim ADAC schlau gemacht, auf was man dabei so achten muss.
Dabei stieß ich auf einen unerfreulichen Begriff der sich EU-Mehrwertsteuernachweis nennt.
Unerfreulich für uns deshalb, weil man den original Kaufbeleg der Erstkäufers mit sich führen soll, auf dem die gezahlte MwSt. ausgewiesen sein muss und an den haben wir beim Kauf unsere Dehler 22 nicht gedacht.
Ich habe dann ein wenig gegoogelt und bin in anderen Foren auf Forenbeiträge wie "in 2 Wochen 4x vom niederländischen Zoll kontrolliert worden", "in 1 Woche 2x auf der Weser kontrolliert worden", usw.
Nun meine Frage ans Forum, wurdet ihr jemals auf diesen Mehrwertsteuernachweis kontrolliert oder fällt unsere "Nussschale" vielleicht durch das Raster?
Hier noch mal der Text von der ADAC-Infobroschüre:
EU-Mehrwertsteuernachweis
Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer wird von Bootsbesitzern innerhalb der
Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen
wurden - Brüssler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992. Ohne diesen Nachweis ist z. B.
beim Einklarieren in einem Hafenamt der EU oder innerhalb der Hoheitsgewässer die
Nachversteuerung vor Ort fällig. Berechnet wird die Mehrwertsteuer dann nach dem Zeitwert des
Bootes.
Für Wasserfahrzeuge, die vor dem 01.01.1985 (in Schweden, Finnland und Österreich: vor dem
01.01.1987; in Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen
und Estland: vor dem 01.01.1996) innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, wird auf die
Nachversteuerung verzichtet.
EU-Mehrwertsteuer und Gebrauchtbootkauf: Eine im Kaufvertrag enthaltene Erklärung des
Verkäufers, dass er die Mehrwertsteuer bezahlt hat, ist steuerrechtlich wertlos. Der Verkäufer muss
dem Käufer einen Originalkaufvertrag des Erstbesitzers mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
vorlegen. Nur dies befreit den neuen Besitzer von der Steuerschuld. Auf einer Rechung muss
generell der gesamte Rechnungsbetrag inklusive der vollständigen Mehrwertsteuer ausgewiesen
sein. Nur der aktuelle Bootsbesitzer hat die Nachweispflicht der bezahlten Mehrwertsteuer
innerhalb der EU vorzulegen, nicht mehr der Vorbesitzer!
Da haben wir mal laut darüber nachgedacht, wie es wäre das Boot mit ins Urlaubsgebiet zu trailern.
Wieder zu Hause habe ich mich dann mal beim ADAC schlau gemacht, auf was man dabei so achten muss.
Dabei stieß ich auf einen unerfreulichen Begriff der sich EU-Mehrwertsteuernachweis nennt.
Unerfreulich für uns deshalb, weil man den original Kaufbeleg der Erstkäufers mit sich führen soll, auf dem die gezahlte MwSt. ausgewiesen sein muss und an den haben wir beim Kauf unsere Dehler 22 nicht gedacht.
Ich habe dann ein wenig gegoogelt und bin in anderen Foren auf Forenbeiträge wie "in 2 Wochen 4x vom niederländischen Zoll kontrolliert worden", "in 1 Woche 2x auf der Weser kontrolliert worden", usw.
Nun meine Frage ans Forum, wurdet ihr jemals auf diesen Mehrwertsteuernachweis kontrolliert oder fällt unsere "Nussschale" vielleicht durch das Raster?
Hier noch mal der Text von der ADAC-Infobroschüre:
EU-Mehrwertsteuernachweis
Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer wird von Bootsbesitzern innerhalb der
Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen
wurden - Brüssler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992. Ohne diesen Nachweis ist z. B.
beim Einklarieren in einem Hafenamt der EU oder innerhalb der Hoheitsgewässer die
Nachversteuerung vor Ort fällig. Berechnet wird die Mehrwertsteuer dann nach dem Zeitwert des
Bootes.
Für Wasserfahrzeuge, die vor dem 01.01.1985 (in Schweden, Finnland und Österreich: vor dem
01.01.1987; in Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen
und Estland: vor dem 01.01.1996) innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, wird auf die
Nachversteuerung verzichtet.
EU-Mehrwertsteuer und Gebrauchtbootkauf: Eine im Kaufvertrag enthaltene Erklärung des
Verkäufers, dass er die Mehrwertsteuer bezahlt hat, ist steuerrechtlich wertlos. Der Verkäufer muss
dem Käufer einen Originalkaufvertrag des Erstbesitzers mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
vorlegen. Nur dies befreit den neuen Besitzer von der Steuerschuld. Auf einer Rechung muss
generell der gesamte Rechnungsbetrag inklusive der vollständigen Mehrwertsteuer ausgewiesen
sein. Nur der aktuelle Bootsbesitzer hat die Nachweispflicht der bezahlten Mehrwertsteuer
innerhalb der EU vorzulegen, nicht mehr der Vorbesitzer!