Bootsrückführung aus der Schweiz

Antworten
FranKo1961
Beiträge: 6
Registriert: Samstag 21. Februar 2015, 11:11

Bootsrückführung aus der Schweiz

Beitrag von FranKo1961 »

Hallo,
Meine kürzlich erworben Dehlya 22 befindet sich noch in der Schweiz und muß zurück in die EU eingeführt werden, Zoll und Umsatzsteuer werde ich wohl bezahlen müssen aber welche Papiere muß ich an der Grenze vorweisen und was für Formulare muß ich ausfüllen (Einheitspapier oder Online ATLAS). Welchen Grenzübergang sollte ich nutzen einen Großen z.B Weil am Rhein Autobahn oder einen kleineren.
Welchen Bootswert lege ich für die Verzollung zu Grunde. Das Boot habe ich geschenkt bekommen ein Kaufvertrag existiert nicht kann aber noch gemacht werden. Ich dachte so an 3000 EUR. Sollte jemand hier im Forum Erfahrung mit so etwas haben würde ich mich über ein paar Tips freuen.

Gruß Frank
Benutzeravatar
sailor
Beiträge: 722
Registriert: Freitag 27. Oktober 2006, 14:14

Re: Bootsrückführung aus der Schweiz

Beitrag von sailor »

Hallo Frank,
einen Kaufvertrag brauchst Du in jedem Fall
er weist Dich als rechtmässigen Eigentümer aus.
Der symbolische Bootspreis sollte auch für den Zoll
realistisch sein sonst legt der Zoll einen Wert fest
nach dem sich der Einfuhrzoll berechnet dann zahlst
Du mit Sicherheit drauf.
Welche Papiere der Zoll benötigt frag doch einfach
beim Zoll selbst nach und sag denen was Du vor hast.
Am Besten auch noch Zollamt und Name des Beraters
bereithalten falls es beim Grenzübertritt zu Unstimmigkeiten kommt.

Gruß
sailor
Benutzeravatar
Uli
Beiträge: 1931
Registriert: Dienstag 23. August 2005, 16:55
Wohnort: Gladbeck

Re: Bootsrückführung aus der Schweiz

Beitrag von Uli »

Hallo,
kannst du dir nicht eine notariell beglaubige Schenkungsurkunde ausstellen lassen?
viele Grüsse
uli
ESiS
Beiträge: 152
Registriert: Freitag 2. August 2013, 12:47

Re: Bootsrückführung aus der Schweiz

Beitrag von ESiS »

Interessant ist das Baujahr! Vor 1985 ist ein USt.-Nachweis NICHT erforderlich, soweit ich informiert bin. Das Baujahr kannst du der Baunummer entnehmen. Dann noch Schenkungsurkunde als Eigentumsnachweis, dann sollte weder Zoll noch Steuer anfallen.

Viel Glück!

Matthias
Oomram
Dehlya 22
FranKo1961
Beiträge: 6
Registriert: Samstag 21. Februar 2015, 11:11

Re: Bootsrückführung aus der Schweiz

Beitrag von FranKo1961 »

Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldungen, Zoll und Einfuhrsteuer fallen in jedem Fall an, da das Boot länger als 3 Jahre außerhalb der EU war (fallen jedes mal wieder neu an wenn die 3 Jahre überschritten werden). Eine Schenkungsurkunde nutzt auch nichts da der aktuelle Zeitwert versteuert werden muss damit habe ich mich abgefunden. Mein Problem ist dieser aktuelle Wert, Setze ich ihn hoch an, zahle ich zuviel Steuer, benenne ich den Wert zu niedrig wird der Zoll den Wert schätzen evtl. über ein Gutachten das ich bezahlen müsste. Was meint Ihr sind 3000 EUR zu niedrig angesetzt, zu dem Zustand des Bootes kann ich nicht viel sagen, ist wohl O.K., ich habe das Boot noch nicht persönlich gesehen nur auf Bildern.
Gruß Frank
Claus_22
Beiträge: 1103
Registriert: Donnerstag 2. Juli 2009, 10:42

Re: Bootsrückführung aus der Schweiz

Beitrag von Claus_22 »

Hallo,

ehrlich gesagt verstehe ich Deine Anfrage nicht so wirklich.
Anders als beim Auto findet man im Boot keinerlei verwertbare Informationen hinsichtlich Baujahr, etc. (es gibt keine Fahrgestellnummer oder sowas)
Es gibt auch keinen Fahzeugbrief. D.h. zur Anmeldung in Deutschland benötigst Du lediglich eine Kopie eines Kaufvertrages ggf. einen Schenkungsnachweis. Sonst nix.
Anders sieht die Sache schon beim Trailer aus...
Nur mal so als Gedankenspiel...

Viele Grüße
Claus
FranKo1961
Beiträge: 6
Registriert: Samstag 21. Februar 2015, 11:11

Re: Bootsrückführung aus der Schweiz

Beitrag von FranKo1961 »

Hallo Claus,
mit der Anmeldung hat das nichts zu tun, generell muß bei der Einfuhr von Waren (ab einen bestimmten Wert) aus Drittländern in die EU eine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden und zwar 19% vom Zeitwert der Ware (auch gebrauchte Ware). Für ein Boot oder Auto was länger als drei Jahre nicht mehr nachweisbar in der EU war, muß bei Grenzübertritt die Steuer wieder bezahlt werden plus Zollgebühr von 1,7 %. Jetzt gibt es von der Schweiz nicht so viele Möglichkeiten unbemerkt in die EU einzureisen (Seeweg), und wird man erwischt ist es Steuerbetrug. Den möglichen Zeitwert kann man selber festlegen, er sollte aber nicht zu niedrig sein, sonst Schätz der Zoll und man muß den Wert aktzeptieren. Des wegen meine Anfrage nach einem realistischen Wert. So sind leider die Gesetze, das heist für das Boot ist die Mehrwertsteuer beim Kauf in Deutschland entrichtet worden. Bei der Einfuhr in die Schweiz ein paar Jahre später musste dort Warenumsatzsteuer 6.2% bezahlt werden und 22 Jahre später muß nun wieder 19% Steuer geblecht werden.

Gruß Frank
P.S. sollte jemand sichere anderslautende Informationen haben immer her damit. :P
ESiS
Beiträge: 152
Registriert: Freitag 2. August 2013, 12:47

Re: Bootsrückführung aus der Schweiz

Beitrag von ESiS »

Hallo Frank,
da nützt das ganze spekulieren nichts. Gehe einmal zum Zoll (es geht auch ein Binnenzollamt) und lass dich beraten. Die sind im Allgemeinen ganz hilfsbereit,wenn man genügend Zeit mitbringt und eventuell vorher schon einmal angerufen hat.

Matthias
Oomram
Dehlya 22
Benutzeravatar
kabel69
Beiträge: 1013
Registriert: Samstag 17. April 2010, 14:52
Wohnort: Bayern

Re: Bootsrückführung aus der Schweiz

Beitrag von kabel69 »

Hallo,

die DY22 gehen hier in Deutschland für 7.000 -15.000 € weg. Je nach Zustand und Baujahr. Es wird doch ein Grund geben, warum du das Schiff geschenkt bekommen hast? Der Eigner konnte es sonst nicht mehr verkaufen? Dann solltest du einen Kaufvertrag machen und alle wertmindernden Fakten mit aufnehmen (z.B. ohne Motor, ohne Rigg, Osmose usw.) und dann sollten 3.000 € ok sein. Gut wäre, wenn das Boot nicht mehr schwimmfähig wäre. Das ist für ein Laien ein erheblicher Mängel. Man könnte ggf. nachhelfen, indem du z.B. die Borddurchlässe demontierst (und zuhause bei der Gelegenheit gleich erneuerst).

Ist das Schiff in einem guten Zustand, werden 3.000 € zu wenig sein. Ganz so dumm sind die Zöllner auch nicht, brauchen ja nur ins Internet zu gucken und dann werden sie lachen...

Wurde die DY in Deutschland gekauft? Vielleicht kann man bei Dehler (Hanse Group) noch einen Steuernachweis erhalten. Oder vielleicht hat der Voreigner noch den originalen Kaufvertrag, als das Schiff neu gekauft wurde.

Grüße, Gerald
Benutzeravatar
silverchregu
Beiträge: 332
Registriert: Freitag 15. Januar 2010, 23:25
Wohnort: Revier: Vierwaldstättersee

Re: Bootsrückführung aus der Schweiz

Beitrag von silverchregu »

Versuchs doch einfach via Wasserweg - über den Bodensee :-)
Oder wie Endo Anaconda singt: Im Herzen bin ich ein Pirat... :lol:
Zitat Bobby Schenk: "Erst der Skipper macht das Schiff!"
Antworten