Hallo Ventix, hallo Gerald,
hier noch ein paar kleine Ergänzungen zum IBS (Internationaler Bootsschein). Man erhält ihn neben dem zuständigen WSA auch beim ADAC und beim DSV (Deutscher Seglerverband). Der IBS hat beim grenzüberschreitenden Verkehr eine Geltungsdauer von 2 Jahren. Innerhalb von Deutschland gibt es keine Beschränkung der Geltungsdauer (wenn keine Änderungen wie z.B. Wechsel des AB-Motor stattfanden). Es ist sinnvoll, die Angaben zu allen Motoren (ggf. EB-Diesel und/oder vielleicht sogar 2 AB-Motore mit eintragen zu lassen. Diese Eintragung gilt bei einer evtl. Kontrolle als Eigentumsnachweis.
Infos zum VBS und das Antragsformular unter:
http://www.dsv.org/
... dort dann "Führerscheine/Funk", dann Bootsdokumente/Vermessung ... hier dann der Antrag als PDF zum Download.
Beim DSV kostet der IBS 50,00Euro für Mitglieder (also Segler in einem dem DSV angehörigen Verein) bzw. 25,00Euro für Nichtmitglieder.
Die Nummer beim DSV hat im allgemeinen 6 Ziffern mit einem "S" am Ende (123456 S).
Weitere Infos findet man auch auf der Internetseite des WSA (z.B. WSA Brandenburg:
http://www.wsa-brandenburg.wsv.de/index.php.html). Mit dem Stichwort "Kennzeichnung" o.ä. wird man dann fündig.
Siehe auch:
http://www.wsa-brandenburg.wsv.de/servi ... index.html
Der WSA Brandenburg teilt dazu auf seiner Seite folgendes mit:
"Merkblatt
An-, Um-, oder Abmeldung eines amtlichen Kleinfahrzeugkennzeichens (Bootskennzeichen)
beim Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg (WSA BRB)
bei Neuanmeldung eines Bootes (noch kein Kennzeichen vom WSA BRB vorhanden):
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Kaufvertrag von Boot und Motor oder Kopie
- Personalausweis bzw. Reisepass oder Kopie
- Kopie der Konformitätserklärung bei Kaufdatum ab 16.06.1998 (Wassermotorrad ab 01.01.2006)
- Kosten: 18,00 € in bar (oder bei Beantragung per Post: mit beigelegtem Verrechnungsscheck oder
Einzugsermächtigung oder per Überweisung nach Erhalt des Kostenbescheides vom WSA BRB)
bei Ummeldung (Halterwechsel), oder sonstiger Änderung einer Eintragung
(nur bei Kennzeichen vom WSA BRB):
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Kaufvertrag von Boot und Motor oder Kopie
- Personalausweis bzw. Reisepass oder Kopie
- den bisherigen Kennzeichenausweis des Bootes (sofern noch nicht vom Vorbesitzer abgemeldet)
- Kosten: Eigentümerwechsel: 15,00 € in bar (Zahlung bei Antrag per Post wie oben)
Sonstige Änderung: 10,00 € in bar (Zahlung bei Antrag per Post wie oben)
bei Abmeldung:
- Abgabe des bisherigen Kennzeichenausweises des WSA BRB
- Kosten: keine "
Das erteilte Kennzeichen (egal ob vom WSA, ADAC, DSV ...) muß dann "vorschriftsmäßig" am Boot angebracht werden.
Dazu findet man viele Infos und Downloads bei ELVIS (
http://www.elwis.de bzw
http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt ... index.html
Diese Seite ist auch bei der Urlaubsvorbereitung von großem Nutzen. Schleusenzeiten, Sperrungen, Beeinträchtigungen ...... sind dort aktuell auffindbar.
Zitat von der Seite http://www.elwis.de:
"(3) Der Eigentümer eines deutschen Kleinfahrzeugs muss das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und
arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder
Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anbringen. Er darf nur ein Nationalitätenkennzeichen nach Absatz 1 Satz 2
verwenden. Er darf weder anordnen noch zulassen, dass der Schiffsführer ein deutsches Kleinfahrzeug ohne oder ohne gültiges
Kennzeichen oder mit einem anderen als dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Nationalitätenkennzeichen führt. Er darf als deutsches
Kennzeichen nicht mehr als ein Kennzeichen nach § 3 Nummer 4, § 4 oder § 5 anbringen."
So, nun aber genug mit den Paragraphen und der Theorie. Aber notwendig, weil ohne entsprechende Kennzeichnung auf den Bundeswasserstraßen der Bußgeldblock sehr schnell gefüllt ist ....
Goodewind Ahoi!
Detlev
... der Weg ist das Ziel!